Wildtier des Jahres 2016 – der Feldhamster

Die Mitglieder der SCHUTZGEMEINSCHAFT DEUTSCHES WILD haben den Feldhamster zum Wildtier des Jahres 2016 gekürt.

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Schon einmal – 1996 – wurde er ausgewählt, um auf seine Gefährdung hinzuweisen.

Feldhamster sind Säugetiere, die zur Ordnung der Nagetiere (Rodentia) gehören. Ihr charakteristisches Merkmal sind die langen, gebogenen Schneidezähne in Ober- und Unterkiefer, die ein Leben lang nachwachsen und deshalb trotz ständiger Abnutzung nicht kürzer werden.

Die Statur des Hamsters ist gedrungen, mit einer Kopf-Rumpf Länge von 18 bis 35 Zentimetern und einem Gewicht von 200 bis 550 Gramm. Charakteristisch sind sein auffällig buntes und für einheimische Säugetiere einzigartiges Fell und der fast unbehaarte etwa fünf Zentimeter messende Schwanz.

Je nach Vorkommensgebiet und Witterung findet zwischen Ende August und März/April eine etwa sechs Monate andauernde Winterruhe in einem verschlossenen Bau statt. Die Tiere schlafen aber nicht den gesamten Winter durch, sondern erwachen anfangs täglich, um von ihren Vorräten zu fressen. Im Laufe des Winters werden die Schlafphasen immer länger. Trotz ihrer Vorräte verlieren die Tiere dabei etwa ein Drittel ihres Körpergewichtes. Zum Überleben benötigen sie 2 bis 4 Kilo Wintervorrat. Die Tiere, die nicht genügend Nahrung sammeln konnten, überleben den Winter nicht. Ende März werden die Winterbaue wieder geöffnet und bald darauf beginnt die Paarungszeit.

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Nach seinem ursprünglichen Lebensraum kann man den Feldhamster als ein Steppentier bezeichnen. Sein Zuhause sind offene Landschaften mit tiefgründigen, nicht zu feuchten Böden. Für das Anlegen von Bauen sind besonders schwere Löss- oder Lehmböden geeignet. Die Oberbodenschicht sollte mindestens 2 Meter betragen damit er beim Graben nicht auf den Grundwasserspiegel stößt. Neben den Sommerbauen mit 40 bis 50 Zentimeter Tiefe können die Winterbaue bis in die Tiefe von 2 Metern ragen. Innerhalb einer Saison werden die Baue häufig gewechselt. Die tiefen Bausysteme besitzen separate Wohn-, Vorrats- und Kotkessel.

Nach Untersuchungen in Baden-Württemberg liegen die Aktionsräume der Männchen bei 0,9 bis 2,5 und bei Weibchen von 0,05 bis 0,7 Hektar. Die Hauptaktivität findet dabei in einer Kernzone von 0,2 bzw. 0,3 Hektar um den Bau statt.

Der Feldhamster lebt größtenteils ungesellig; er ist hauptsächlich dämmerungs- und nachtaktiv.

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Lange Zeit wurde der Feldhamster als Schädling angesehen und vom Menschen bekämpft, weil den Bauern durch Fraßschäden und das Eintragen seiner Wintervorräte ein nicht unerheblicher Teil der Ernte verloren gehen konnte. Heute ist er eine vom Aussterben bedrohte Art, die derzeit noch in neun deutschen Bundesländern vorkommt: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-West-falen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Durch Gesetze, Richtlinien und internationale Abkommen soll der Feldhamster hohen Schutzstatus genießen. Die IUCN bewertet ihn zwar als noch nicht gefährdet (least concern), weist aber auf rückläufige Entwicklungen hin. Die Berner Konvention (App. 2) und die FFH-Richtlinie (Anhang IV) sowie folgerichtig auch das Bundesnaturschutzgesetz gewähren ihm einen sehr hohen Schutzstatus. Der juristische Ist-Zustand des Feldhamsters ändert jedoch nichts am stetigen Rückgang.

Hingegen haben, gefördert durch die EU, die west- wie osteuropäischen Agrarökonomien höchste Produktionsstandards erreicht, die kaum Raum für Feldhamster lassen. Auch der Versuch der Ökologisierung der Landwirtschaft durch das sog. “Greening” beinhaltet keine effizienten Strategien, die auf den Schutz des Feldhamsters abzielen. Wenig tauglich ist auch die “Greening”-Maßnahme des Zwischenfruchtanbaus. Diese Pflanzen erreichen keine Samenreife vor dem Winterschlaf und bedeuten keine Nahrung für Jungenaufzucht im 2. und 3. Wurf.

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